Artikel über: Arbeiten mit Inkasso 2.0

Aktionen

Für Bearbeitung des Inkassofalles stehen Ihnen je nach Fallstatus verschiedene Aktionen zur Verfügung.

Wo finde ich die Aktionen für die Fallbearbeitung?



Die Aktionen finden Sie in der Fallansicht direkt unter dem Feld, wo die Meldungen in einer Messengeransicht angezeigt werden.


Warum sind nicht immer sämtliche Aktionen ersichtlich?



Inkasso 2.0 ist so konzipiert, dass die ausführbaren Aktionen mit dem Status des Inkassofalles bzw. dem Stand des Betreibungsprozesses übereinstimmen.

Beispielsweise können Sie keine Betreibung einleiten, solange die Falldaten nicht komplett oder ein Fortsetzungsbegehren einreichen, solange die Wartefrist von 20 Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls nicht vorbei sind.

Welche Aktionen gibt es?



Mit Inkasso 2.0 stehen Ihnen sämtliche möglichen eSchKG-Aktionen zur Verfügung. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Aktionen von Inkasso 2.0 und deren Bedeutung:

Hauptaktionen


Die Hauptaktionen setzen die verschiedenen Verfahren, wie Einleitung, Fortsetzung und Verwertung der Betreibung in Gang.

AktionBedeutung
Betreibungsbegehren einreichenSie starten das Betreibungsverfahren und übermitteln das Betreibungsbehren mit den erfassten Falldaten dem selektierten Betreibungsamt. Das Betreibungsamt wird avisiert, das Begehren zu prüfen und die Amtshandlung auszuführen bzw. den Zahlungsbefehl dem Schuldner zuzustellen.
Fortsetzungsbegehren einreichenSie setzen das Betreibungsverfahren fort und avisieren das Betreibungsamt, die Pfändung durchzuführen oder die Konkursandrohung dem Schuldner zuzustellen.
Verwertungsbegehren einreichenSie avisieren das Betreibungsamt, die beim Schuldner gepfändeten Vermögenswerte zu verwerten (Bei Lohnpfändung i.d.R. nicht notwendig).


Zahlungsmeldungen


Mit den Zahlungsmeldungen können Sie dem Betreibungsamt während eines laufenden Betreibungsverfahren Zahlungen vom Schuldner melden:

AktionBedeutung
Zahlung meldenSie melden dem Betreibungsamt eine Teilzahlung, die der Schuldner direkt an Sie bzw. dem Gläubiger überwiesen hat.
Vollständige Zahlung der BetreibungSie melden dem Betreibungsamt, dass die ausstehende/n Forderung/en vollständig beglichen sind. Mit dieser Aktion wird das Betreibungsverfahren beendet. Sie können diese Aktion auch verwenden, falls Sie die Betreibung beenden möchten, obwohl der ausstehende Betrag noch nicht vollständig vom Schuldner beglichen wurde.


Falls Sie direkt vom Schuldner Teilzahlungen erhalten, empfehlen wir Ihnen diese jeweils vor Einreichung eines Begehrens dem Betreibungsamt zu melden. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Betreibungsamt Kenntnis vom aktuellen Stand hat.

Übrige Aktionen


AktionBedeutung
Spezialnachricht sendenSie können dem selektierten Betreibungsamt mittels Spezialnachricht eine Mitteilung (Freitext) übermitteln. Zum Beispiel können Sie diese Aktion ausführen, wenn Sie eine Begründung für ein abgelehntes Betreibungsbegehren erhalten möchten. Verwenden Sie diese Aktion nicht als Ersatz für bereits verfügbare Aktionen (z.B. Zahlung melden).
Rechtsvorschlag beseitigtMit dieser Aktion signalisieren Sie Inkasso 2.0, dass der Rechtsvorschlag beseitigt wurde. Beim ausführen der Aktion müssen Sie den Entscheid hochladen, der die Beseitigung des Rechtsvorschlages bestätigt.
Betreibung zurückziehenMit dieser Aktion melden Sie dem Amt, dass die Betreibung zurückgezogen werden soll. Das Betreibungsamt wird im Anschluss ein noch laufendes Betreibungsverfahren beenden und den Eintrag im Betreibungsauszug des Schuldners löschen. Diese Aktion können Sie auch ausführen, nachdem die Betreibung beendet und/oder archiviert wurde.
Begehren stoppenFalls Sie ein bereits eingereichtes Begehren stoppen wollen, können Sie dies dem Amt mit dieser Aktion melden. Diese Aktion kann nur ausgeführt werden, solange das Betreibungsamt noch keine Statusantwort gemeldet hat. Wird der Stopp des Begehrens vom Amt bestätigt, erhält der Inkassofall den Status, wie unmittelbar vor Einreichung des gestoppten Begehrens.

Aktualisiert am: 17/02/2025

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