Artikel über: Arbeiten mit Inkasso 2.0

Benachrichtigungen (Notifications)

Inkasso 2.0 benachrichtigt Sie automatisch mittels E-Mail Notification über Updates zum Inkassofall. Mit dieser Funktion müssen Sie sich nicht selbständig über Updates auf der Plattform informieren, sondern erhalten eine Mitteilung, wenn Aktionen von Ihrer Seite erforderlich sind.

Wie erhalte ich Benachrichtigungen?



Benachrichtigungen von Inkasso 2.0 werden per E-Mail zugestellt. Die E-Mail enthält in der Regel einen Link, womit man direkt zur Fallansicht navigieren kann.

Wer erhält die Benachrichtigungen?



Die Benachrichtigungen werden der zuständigen Person des jeweiligen Inkassofalles zugestellt.

Wann werden Benachrichtigungen zugestellt?



Benachrichtigungen werden immer dann zugestellt, wenn sich am Status des Inkassofalles etwas verändert hat. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Betreibungsamt eine Meldung übermittelt, oder wenn der Ablauf einer Frist zu einer Veränderung des Fallstatus führt (z.B. Ablauf der Wartefrist von 20 Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls an den Schuldner).

Weiter erhalten Sie Benachrichtigungen auch, wenn es neue Informationen zum Inkassofall gibt, wie z.B. wenn das Adressmonitoring des Schuldners eine neue Adresse erkannt hat.

Warum kann ich die Benachrichtigungen nicht abschalten?



Als Betreiberin einer Softwarelösung für Gläubiger im eSchKG-Verbund müssen wir unter anderem sicherstellen, dass fristauslösende Meldungen vom Empfänger wahrgenommen werden. Deshalb ist es aktuell nicht möglich, die Benachrichtigungen abzuschalten.

Wir arbeiten stets daran, Inkasso 2.0 weiterzuentwickeln und zu optimieren. Es ist vorgesehen, dass die Zustellung der Benachrichtigungen in Zukunft konfiguriert werden und die Zuständigkeiten angepasst werden können.

Aktualisiert am: 17/02/2025

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