Inkasso 2.0 aktivieren
Um Inkasso 2.0 zu nutzen, müssen Sie zuerst den Service gemäss der nachfolgenden Anleitung aktivieren. Bei der erstmaligen Registration als Administrator werden Sie darauf hingewiesen und durchgeführt. Sie können Inkasso 2.0 aber auch jederzeit später aktivieren.
Klicken Sie im Navigationsmenü auf das Feld mit dem Namen Ihrer Organisation.

In der Organisationsansicht werden Ihnen im oberen Bereich rechts die verfügbaren Services angezeigt. Klicken Sie dann auf den Button "Service aktivieren" rechts neben Inkasso 2.0.

Im Anschluss öffnet sich ein Fenster, mit den Schritten zur Aktivierung von Inkasso 2.0. Folgen Sie diesen Schritten und schliessen Sie den Prozess ab. Die eingereichten Dokumente werden im Anschluss von Umbrella Solutions AG überprüft und sobald der Service aktiviert wurde, erhalten Sie und Ihr Team (bereits registrierte Benutzer) eine E-Mail Benachrichtigung.
Inkasso 2.0 muss pro Organisation nur einmalig aktiviert werden. Im Anschluss können die registrierten Benutzer, die der Organisation angehören, Inkasso 2.0 uneingeschränkt nutzen. Sämtliche Benutzer wickeln das rechtliche Inkasso als sogenannte Handlungsbevollmächtigte ab, womit eine rechtsgültige Unterschrift für das Einreichen der Begehren entfällt.
Die Einverständniserklärung muss primär aus folgenden Gründen unterzeichnet werden, um Inkasso 2.0 nutzen zu können:
Mit der Abwicklung des rechtlichen Inkassos über Inkasso 2.0 und dem damit verbundenen Austausch von Meldungen und Informationen zwischen Gläubiger und den Betreibungsämter, nimmt Umbrella Solutions AG eine Vermittlerrolle ein. Mit der Einverständniserklärung bestätigen Sie als Kundschaft, dass Sie die Betreibungsämter vom Amtsgeheimnis befreien und Informationen über Inkasso 2.0 ausgetauscht werden dürfen.
Sie akzeptieren, dass fristauslösende Meldungen im Rahmen des Betreibungsverfahren digital zugestellt werden.
Die Einverständniserklärung muss rechtsgültig unterzeichnet werden. Bei einer Firma (z.B. AG oder GmbH) müssen somit die zeichnungsberechtigten Personen gemäss Handelsregister-Eintrag unterzeichnen, wobei bei Einzelunterschrift eine Person bzw. Kollektivunterschrift zwei Personen genügen.
Ein wesentlicher Vorteil von Inkasso 2.0 ist, dass sämtliche Schweizer Betreibungsämter am eSchKG-Verbund teilnehmen. Damit alle Betreibungsämter Begehren von Ihnen entgegennehmen können, müssen Sie die Einverständniserklärung in allen Amtssprachen unterzeichnen.
Auch wenn Sie in der Regel nur in einer Sprachregion eine Geschäftstätigkeit aufweisen, kann es sein, dass Ihr Schuldner während eines laufenden Betreibungsverfahrens plötzlich umzieht und ein anderes Betreibungsamt zuständig ist.
Wir benötigen die Ausweiskopien der unterzeichnenden Personen, um MIssbrauch zu verhindern.
Schritt für Schritt Anleitung
Klicken Sie im Navigationsmenü auf das Feld mit dem Namen Ihrer Organisation.

In der Organisationsansicht werden Ihnen im oberen Bereich rechts die verfügbaren Services angezeigt. Klicken Sie dann auf den Button "Service aktivieren" rechts neben Inkasso 2.0.

Im Anschluss öffnet sich ein Fenster, mit den Schritten zur Aktivierung von Inkasso 2.0. Folgen Sie diesen Schritten und schliessen Sie den Prozess ab. Die eingereichten Dokumente werden im Anschluss von Umbrella Solutions AG überprüft und sobald der Service aktiviert wurde, erhalten Sie und Ihr Team (bereits registrierte Benutzer) eine E-Mail Benachrichtigung.
Wie häufig muss ich Inkasso 2.0 aktivieren?
Inkasso 2.0 muss pro Organisation nur einmalig aktiviert werden. Im Anschluss können die registrierten Benutzer, die der Organisation angehören, Inkasso 2.0 uneingeschränkt nutzen. Sämtliche Benutzer wickeln das rechtliche Inkasso als sogenannte Handlungsbevollmächtigte ab, womit eine rechtsgültige Unterschrift für das Einreichen der Begehren entfällt.
Warum muss eine Einverständniserklärung unterzeichnet werden?
Die Einverständniserklärung muss primär aus folgenden Gründen unterzeichnet werden, um Inkasso 2.0 nutzen zu können:
Mit der Abwicklung des rechtlichen Inkassos über Inkasso 2.0 und dem damit verbundenen Austausch von Meldungen und Informationen zwischen Gläubiger und den Betreibungsämter, nimmt Umbrella Solutions AG eine Vermittlerrolle ein. Mit der Einverständniserklärung bestätigen Sie als Kundschaft, dass Sie die Betreibungsämter vom Amtsgeheimnis befreien und Informationen über Inkasso 2.0 ausgetauscht werden dürfen.
Sie akzeptieren, dass fristauslösende Meldungen im Rahmen des Betreibungsverfahren digital zugestellt werden.
Wer muss die Einverständniserklärung unterzeichnen?
Die Einverständniserklärung muss rechtsgültig unterzeichnet werden. Bei einer Firma (z.B. AG oder GmbH) müssen somit die zeichnungsberechtigten Personen gemäss Handelsregister-Eintrag unterzeichnen, wobei bei Einzelunterschrift eine Person bzw. Kollektivunterschrift zwei Personen genügen.
Warum muss die Einverständniserklärung in drei Sprachen (DE / FR/ IT) unterzeichnet werden?
Ein wesentlicher Vorteil von Inkasso 2.0 ist, dass sämtliche Schweizer Betreibungsämter am eSchKG-Verbund teilnehmen. Damit alle Betreibungsämter Begehren von Ihnen entgegennehmen können, müssen Sie die Einverständniserklärung in allen Amtssprachen unterzeichnen.
Auch wenn Sie in der Regel nur in einer Sprachregion eine Geschäftstätigkeit aufweisen, kann es sein, dass Ihr Schuldner während eines laufenden Betreibungsverfahrens plötzlich umzieht und ein anderes Betreibungsamt zuständig ist.
Warum müssen die unterzeichnenden Personen eine Kopie eines amtlichen Ausweises beilegen?
Wir benötigen die Ausweiskopien der unterzeichnenden Personen, um MIssbrauch zu verhindern.
Aktualisiert am: 17/02/2025
Danke!