Kontoauszug
Dank dem Kontoauszug können Sie den aktuellen Ausstand inkl. Real-Time Verzinsung des betroffenen Inkassofalles abrufen und erhalten einen Überblick zu den Finanzdaten. Verwenden Sie den Kontoauszug als Buchungsbeleg und für Auskünfte gegenüber Gläubiger und Schuldner, wie z.B. für eine Saldovereinbarung oder einen Ratenzahlungsplan.
Wo kann ich den Kontoauszug abrufen?
In der Fallansicht mittels Klick auf das Kästchen oben rechts mit dem Titel "Fortschritt", öffnet sich das Pop-up Fenster mit dem Kontoauszug:

Wie ist der Kontoauszug aufgebaut?

Der Kontoauszug besteht aus den folgenden Elementen:
1 Tabelle
Auf der linken Seite erscheint die Anzeige des Kontoauszuges in tabellarischer Form, die sämtliche Forderungspositionen, die Verzinsung, sowie allfällig erfasste Zahlungen vom Schuldner beinhaltet.
2 Selektion Tilgungsregel
Hier können Sie hier die gewünschte Tilgungsregel selektieren. Standardmässig ist die Tilgungsregel "Nach OR Art. 85" ausgewählt. Alternativ können Sie die Treuhandmethode selektieren, womit zuerst die dem Gläubiger entstandenen Kosten und Forderungen beglichen werden und erst zum Schluss Nebenforderungen (z.B. Mahngebühren, die der Gläubigervertreter einfordert).
3 Datum Ausstand
Hier können Sie die das Datum zur Berechnung des Ausstandes anpassen. Standardmässig wird hier das Datum zum Zeitpunkt des Aufrufs selektiert.
4 Selektion Datum Zinslauf
Sie können hier das Datum für das Ende des Zinslaufs anpassen. Das Standardmässige Datum wird anhand des vorliegenden Inkassostatus abgeleitet. Unter dem Eingabefeld finden Sie zudem die Information, ob der Zinslauf aktiv ist und falls nicht, weshalb der Zinslauf beendet wurde.
Häufige Fragen zum Kontoauszug
Wie erfolgt die Zinsberechnung?
Die Zinsberechnung erfolgt anhand der Actual/365 Methode. Schaltjahre mit 366 Tagen werden nicht berücksichtigt und es wird kein Zinseszins angerechnet.
Weshalb ist die Anwendung der korrekten Tilgungsregel relevant?
Die Tilgungsregel bestimmt, welche Art von Forderungen in welcher Reihenfolge getilgt werden. Die Auswahl der Tilgungsregel hat somit auch eine Auswirkung auf den errechneten Ausstand, sofern Zahlungen des Schuldners vorliegen.
Stimmen die Informationen aus dem Kontoauszug mit den Daten vom Betreibungsamt überein?
Nicht zwingend. Betreibungsämter haben keine Kenntnis über diese Daten und die ausgewählte Tilgungsregel. Gemäss den rechtlichen Grundlagen ist der Gläubiger für die Berechnung des Ausstands inkl. der aufgelaufenen Zinsen zuständig. Es ist davon auszugehen, dass Betreibungsämter für die Berechnung von Zinsen und Ausständen auf Betreibungen eine Standardmethode verwenden und allenfalls auch die Tilgung anders handhaben.
Es kann durchaus vorkommen, dass das Betreibungsamt eine Beendigung der Betreibung infolge vollständiger Zahlung meldet, obwohl der Kontoauszug noch Ausstände anzeigt. Bei kleinen Abweichungen empfehlen wir Ihnen, diese zu ignorieren bzw. abzuschreiben. Bei grossen Abweichungen können Sie das zuständige Betreibungsamt kontaktieren, den Sachverhalt abklären und allenfalls den Ausstand monieren.
Aktualisiert am: 12/01/2026
Danke!
