Artikel über: Arbeiten mit Inkasso 2.0

Übersicht und Pendenzen

Bei der Abwicklung von Inkassofällen ist es wichtig, stets den Überblick über die Pendenzen und Fristen zu behalten. Hier erfahren Sie, wie Sie mit Inkasso 2.0 auch Fallübergreifend den Überblick bewahren.

Wo erhalte ich eine Übersicht über die Inkassofälle?



Wenn Sie sich auf unserer Plattform eingeloggt haben, können Sie im Navigationsmenü auf der linken Seite mittels klick auf "Übersicht Inkassofälle" die Inkassoübersicht der gesamten Organisation aufrufen.


In der Inkassoübersicht sind alle Inkassofälle der Organisation aufgelistet. Sie können diese mittels Klick auf die entsprechenden Schaltflächen wie folgt filtern:

Alle


Zeigt alle Inkassofälle an.

To Do's


Zeigt alle Inkassofälle an, bei denen eine Aktion von Ihrer Seite nötig ist, um den Betreibungsprozess voranzuschreiten.

Laufend


Zeigt alle Inkassofälle an, bei denen eine Antwort vom Betreibungsamt ausstehend ist oder auf eine Statusänderung gewartet werden muss (z.B. Wartefrist von 20 Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls beim Schuldner).

Wo kann ich die Fristen einsehen?



In der Inkassoübersicht


Die SchKG-Fristen zu den Inkassofällen werden in der Inkassoübersicht in der Spalte "Fristen" angezeigt.

In der Fallansicht


Die SchKG-Frist können Sie auch in der Fallansicht einsehen.

Warum werden teilweise keine Fristen angezeigt?



Inkasso 2.0 zeigt nur Fristen an, wenn auch wirklich eine SchKG-Frist läuft bzw. aktiv ist. Haben Sie zum Beispiel noch kein Betreibungsbegehren eingereicht, so läuft auch keine Frist.

Warum verändert sich die Frist nicht, wenn diese aufgrund eines hängigen Entscheids ruht?



Sobald Sie im betreffenden Inkassofall (z.B. zweck Beseitigung eines Rechtsvorschlags) den Rechtsweg bestreiten müssen und folgedessen die SchKG-Frist ruht, findet dieser Prozess ausserhalb von eSchKG statt. Wir haben Inkasso 2.0 so konzipiert, dass die generelle SchKG-Frist angezeigt wird. Eine ruhende Frist wird sich fristverlängernd auf den Inkassofall auswirken und ist im Entscheid aufgeführt.

Mit Inkasso 2.0 verpassen Sie keine Frist mehr. Falls die in Inkasso 2.0 angezeigte Frist abgelaufen ist und sich diese aber tatsächlich aufgrund einer ruhenden Frist verlängert hat, können Sie dennoch weitere Schritte, wie z.B. die Fortsetzung der Betreibung nach erfolgter Beseitigung des Rechtvoschlags, einleiten. Falls die Aktion deaktiviert ist, können wir diese wieder auf aktiv setzen. Kontaktieren Sie hierfür einfach unseren Support.

Aktualisiert am: 17/02/2025

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